Normales Ende des Ausbildungsvertrags, Anmeldetermine bei der IHK und allgemeine Voraussetzungen fuer eine Zulassung zur Abschlusspruefung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK):
Wann endet das Ausbildungverhältnis im Normalfall?
Theoretisch endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag, der als
Ende im Vertrag steht (z.B. am 31.08.2001). Wenn der Azubi die Abschlussprüfung
der Kammer schon vor diesem Datum besteht, dann endet der Ausbildungsvertrag
mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Das Bestehen wird dem Prüfling
normalerweise sofort am Ende der mündlichen Prüfung von der IHK
bzw. HWK mit einem Formular bescheinigt. Auf diesem Formular wird ein entsprechendes
Feld angekreuzt, Ergebnisse werden erst später mitgeteilt. Besteht
der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so kann er das Ausbildungsverhältnis
bis zur nächstmöglichen Prüfung verlängern lassen (vgl.
§14BBiG). Die nächstmögliche Prüfung ist normalerweise
ein halbes Jahr später. Eine Verlängerung kann nicht verlangt
werden, wenn der Prüfling das Durchfallen mutwillig herbeiführt
(z.B. um einer anschließenden Arbeitslosigkeit auszuweichen). Wegen
einer vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ohne Abschlussprüfung
siehe unter http://www.morche-fuerth.de/kuendigg
Zu welchem Prüfungstermin wird man eigentlich zugelassen? Wenn das Ende im Vertrag nicht später als der 30.Sept. ist, dann wird man zur Sommerprüfung zugelassen (d.h. schriftliche Prüfung im Mai, mündliche Prüfung meist Anfang Juli). Wenn das Ende im Vertrag nach dem 30.Sept. liegt, aber nicht später als am 31.März , wird der Azubi zur Winterprüfung zugelassen (d.h. schriftlich Ende Nov., mündlich meist Ende Januar). In besonderen Fällen kann man schon 6 Monate früher als hier genannt zugelassen werden; diese vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass man im Fortgang der Berufsschule nicht schlechter als 2,5 ist und dass der Ausbildungsbetrieb bescheinigt, man hätte die laut Vertrag zu vermittelnden Kenntnisse schon in der kürzeren Zeit erworben.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung:
Der Ausbildungsvertrag muss gleich zu Beginn bei der Kammer überprüft
und eingetragen worden sein. Der Azubi muss vor der Abschlussprüfung
an der Zwischenprüfung der Kammer teilgenommen haben. Der Azubi muss
zur Abschlussprüfung vom Betrieb rechtzeitig angemeldet werden (d.h.
spätestens am 15.Febr. für die Sommerprüfung bzw. spätestens
am 15.Sept. für die Winterprüfung, bei Antrag auf vorzeitige
Zulassung schon am 31.Jan. bzw. am 31.Aug. Die Anmeldung muß bis
zu diesem Termin bei der Kammer vorliegen!) - Alle Angaben zu den Terminen
beruhen auf Auskünften der Kammer am 21.10.98
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Impressum:
R. Morche, Fürth
http://www.morche-fuerth.de/ausb-end/ausb-end.htm
Letzter update: 11.Apr.2000